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FAQ

Sie gehen proaktiv auf eine potentielle Betreuerin oder einen Betreuer zu. Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Fakultät.

Nachdem Sie eine Betreuungsvereinbarung geschlossen haben, senden Sie die Datenerhebung an das Dekanat und vereinbaren einen Termin zur Anmeldung. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, finden Sie unter Anmeldung.

Nachdem Sie die schriftliche Anmeldebestätigung der Dekanin oder des Dekans erhalten haben, schreiben Sie sich an der HHU ein. Infos dazu finden Sie hier. Im Anschluss teilen Sie dem Dekanat Ihre Matrikelnummer mit.

Sie vereinbaren im Dekanat einen Termin zur Einreichung. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie unter Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die digitale Fassung senden Sie per Mail an das Dekanat.

Sie stellen innerhalb der Auslagefrist einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme bei der Dekanin oder dem Dekan. Für die Einsichtnahme innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Auslagefrist vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im Dekanat.

Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer schlägt der Dekanin oder dem Dekan einen Termin für die Disputation vor und übersendet spätestens 21 Tage vor diesem Termin den mit Ihnen abgestimmten Titel des Disputationsvortrags sowie eine Raumbuchungsbestätigung und den Namen der protokollführenden Person. Die Dekanin oder der Dekan setzt den Termin der Disputation fest und lädt spätestens 14 Tage vorher zur Disputation ein.

Im Anschluss an Ihre Disputation, nach Eingang der Prüfungsunterlagen im Dekanat, stellt die Dekanin oder der Dekan Ihnen eine Gesamtbewertung der Promotion aus und Sie erhalten sie postalisch.

Sie sammeln bei beiden Gutachtenden jeweils einen Revisionsschein ein und senden sie an das Dekanat. Im Anschluss wird Ihnen die Druckerlaubnis ausgestellt.

Innerhalb eines Jahres müssen Sie Ihre Dissertation vollumfänglich veröffentlichen, elektronisch über die ULB oder über einen gewerblichen Verleger. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eigenverantwortlich über die genauen Publikationsbedingungen bei Journals oder Verlagen. Sollten dabei Fragen oder Probleme aufkommen, können Sie sich an das Dekanat wenden.

Ist Ihre Publikation durch die ULB quittiert und haben Sie die ggf. nötige Bescheinigung über die Abgabe der Belegexemplare bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer eingereicht, wird die Promotionsurkunde erstellt. Nach (!) der Verleihung der Urkunde sind Sie zur Führung des Doktortitels berechtigt.

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