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Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Auf dieser Seite finden Sie den „Antrag auf Anerkennung“ für sowohl an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestehende Module als auch für nicht-bestehende Module.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Learning Agreements sowie der Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen haben wir Ihnen ein Informationsblatt zusammengestellt, welches alle wichtigen Fragen beantwortet:

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Anerkennung:

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre im Ausland erbrachten Leistungen nachzuweisen, entweder:

  • Sie reichen eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein
    oder
  • Sie zeigen Ihr Originalzeugnis einmal vor und reichen zusätzlich eine nicht beglaubigte Kopie dieses Zeugnisses ein.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten von Studiendekanat und Prüfungsausschuss.

Verantwortlichkeit: