Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Auf dieser Seite finden Sie den „Antrag auf Anerkennung“ für sowohl an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestehende Module als auch für nicht-bestehende Module.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Learning Agreements sowie der Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen haben wir Ihnen ein Informationsblatt zusammengestellt, welches alle wichtigen Fragen beantwortet:
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Anerkennung:
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre im Ausland erbrachten Leistungen nachzuweisen, entweder:
- Sie reichen eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein
oder - Sie zeigen Ihr Originalzeugnis einmal vor und reichen zusätzlich eine nicht beglaubigte Kopie dieses Zeugnisses ein.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten von Studiendekanat und Prüfungsausschuss.
© Unsplash/Jamie Street