Dekanat
Der Dekan wird für die Dauer von vier Jahren vom Fakultätsrat aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren gewählt. Er leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Hochschule. Insbesondere ist er Vorsitzender des Fakultätsrates und dessen Exekutivorgan. Zu seinen Aufgaben gehören laut Hochschulgesetz des Landes NRW die Vorbereitung der Sitzungen des Fakultätsrates, die Ausführung der dort gefällten Beschlüsse und die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem sind ihm die Verantwortung für die Vollständigkeit des Lehrangebots, die Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Entscheidung über die Haushaltsmittelverteilung übertragen. Er wird bei all dem vom Prodekan vertreten. Darüber hinaus unterstützt ihn der Studiendekan bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Studienorganisation und Studienplanung. Des Weiteren wird er von den Dekanatsmitarbeitern in seinen Tätigkeiten unterstützt.
Etage/Raum: 02.29
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Aufgabenbereiche:
- Promotion und Habilitation
- Berufungsmanagement
- Honorar- und außerplanmäßige Professuren
- ULB und Bankmann-Stiftung
- Ordnungen und Richtlinien
Etage/Raum: 00.27
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Aufgabenbereiche:
- Vor- und Nachbereitung von Hochschullehrer*innen- und Fakultätsratssitzungen
- Forschungsfreisemester
- Drittmittelanzeigen und -abfragen
- Social Media
Etage/Raum: 00.23
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Aufgabenbereiche:
- Ansprechpartner Internationales
- Lehrangebotserhebung
Etage/Raum: 00.22
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Aufgabenbereiche:
- Haushalt, insb. ZUSL und PMB
- Personal
Etage/Raum: 00.20
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