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Gleichstellungsbeauftragte

In der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte durch die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten insbesondere in fakultätsspezifischen Angelegenheiten einschließlich Berufungsangelegenheiten ständig vertreten.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten informieren Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu folgenden Themen:

  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Stipendien
  • Mentoring
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Kinderbetreuung
  • Notfallbetreuung (für Kinder von Beschäftigten)
  • Ferienfreizeiten für Kinder von Beschäftigten und Studierenden

Aufgaben

Laut §24 des Hochschulfreiheitsgesetzes ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, "die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen" und hierzu "auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule [...], insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe" (s. § 24 HFG) hinzuwirken.

Weiter sind ihre gesetzlichen Aufgaben in § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes definiert. Insbesondere ist die Teilnahme an Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen Vorstands und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht zu nennen, zu denen sie "wie ein Mitglied zu laden und zu informieren" ist.

Die Gleichstellungsbeauftragte "wirkt bei soziale[n], organisatorische[n] und personelle[n] Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungs- gesprächen" mit und ist zudem "gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen" (s. Art. 1(4), § 17, Abs. 1 LGG), die im öffentlichen Dienst bei Beförderungen eine wichtige Rolle spielen. Gemäß § 17 Abs. 2 LGG "[…] gehören außerdem die "Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung" zu ihren Aufgaben.

Verantwortlichkeit: