Zum Inhalt springenZur Suche springen

Forschungsdaten-Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

10.12.2015 – Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) hat eine Forschungsdaten-Richtlinie verabschiedet. Daten aus wissenschaftlichen Vorhaben werden nun verbindlich nach einheitlichen Standards gespeichert. Die HHU ist NRW-weit eine der ersten Hochschulen, die eine solche Richtlinie etabliert hat.

Daten, die im Zuge wissenschaftlicher Vorhaben entstehen, werden künftig an der HHU nach einheitlichen verbindlichen Standards und Verfahren aufbewahrt und bleiben so zugänglich und nutzbar. Die Grundlage hierfür bildet die jetzt verabschiedete neue Richtlinie für den Umgang mit Forschungsdaten: Sie definiert den zentralen Rahmen für die Arbeit mit Daten, die im Zuge von Forschungsprozessen gesammelt, beobachtet, simuliert, abgeleitet oder generiert werden. Dies gilt unabhängig von der Fachdisziplin, dem Format oder der angewandten Methode. Erfasst sind insbesondere Primärdaten, Sekundäranalysen, Visualisierungen, Modelle, Analysewerkzeuge, Objektsammlungen oder Produkte, die während des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses erzeugt und benutzt werden.

Mit der Forschungsdaten-Richtlinie kommt die HHU den eindeutigen Anforderungen der Forschungsförderer nach: Forschungsdaten sind als wichtigstes Gut und Ressource wissenschaftlicher Arbeit sicher aufzubewahren, zugänglich zu halten und nachnutzbar zu machen. Eine landesweite Erhebung des zuständigen Arbeitskreises der Hochschulen in NRW aus dem September 2015 zeigt, dass bis dato mit den Universitäten Bielefeld und Wuppertal lediglich zwei von 33 Hochschulen in NRW eine ähnliche Regelung etabliert haben.

Weitere Informationen

Verantwortlichkeit: