Es gilt die Habilitationsordnung vom 15.01.2025 für alle Habilitationsverfahren an der Fakultät.
Habilitation an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Die Habilitation in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist die förmliche Feststellung der Befähigung einer Habilitationskandidatin oder eines Habilitationskandidaten, ein wirtschaftswissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Die Habilitationsleistungen bestehen aus einer eigenständigen Habilitationsschrift oder entsprechenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus dem Fach der beantragten Habilitation, einer methodisch-didaktischen Befähigungsprüfung und einem Kolloquium.
Anmeldung eines Habilitationsvorhabens
Vor Aufnahme der Arbeit an der Habilitation muss die Anmeldung des Habilitationsvorhabens erfolgen. Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Unterlagen einen Termin mit dem Dekanat.
Habilitationsantrag
Mit der Fertigstellung der schriftlichen Habilitationsleistung kann der Habilitationsantrag gestellt werden.
Eröffnung des Habilitationsverfahrens
Über die Eröffnung des Habilitationsverfahrens entscheidet der Habilitationsausschuss.
Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung
Nach Eingang der Gutachten und Stellungnahmen entscheidet der Habilitationsausschuss über die Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung.
Feststellung der methodisch-didaktischen Befähigung
Der Habilitationsausschuss stellt die methodisch-didaktische Befähigung der Habilitationskandidatin oder des Habilitationskandidaten in Form einer studiengangsbezogenen Veranstaltung von mindestens einer akademischen Doppelstunde fest. Die Feststellung der methodisch-didaktischen Befähigung soll im Zeitraum zwischen dem Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens und dem Habilitationskolloquium erfolgen
Habilitationskolloquium
Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung findet vor dem Habilitationsausschuss das Habilitationskolloquium zu einem von der Kandidatin oder dem Kandidaten vorgeschlagenen Thema statt. Das Habilitationskolloquium ist fakultätsöffentlich, die anschließende wissenschaftliche Aussprache findet vor dem Habilitationsausschuss statt.
Erteilung der Lehrbefähigung
Hat die Habilitationskandidatin oder Habilitationskandidat alle Habilitationsleistungen erbracht, entscheidet der Habilitationsausschuss über den Erfolg des Habilitationsverfahrens. Dabei wird das Fach benannt, für das die Lehrbefähigung erteilt wird und eine Habilitationsurkunde ausgestellt.
Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi)
Die Habilitationskandidatin oder Habilitationskandidat beantragen mit dem Habilitationsantrag die Erteilung der Lehrbefugnis. Der Fakultätsrat entscheidet in unmittelbarem Anschluss an den Beschluss des Habilitationsausschusses über die Erteilung der Befugnis und es wird eine Urkunde ausgestellt.
Antrittsvorlesung und Lehre
Die oder der Habilitierte hält eine öffentliche Antrittsvorlesung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät über ein selbst gewähltes Thema aus dem Fach der venia legendi.
Privatdozentinnen und Privatdozenten sind berechtigt und im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden auch verpflichtet, Lehrveranstaltungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abzuhalten.
Dr. Katharina Stäblein
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+49 211 81-11882
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