Zum Inhalt springen Zur Suche springen

Antrag Habilitation

(1) Der Habilitationsantrag ist der Fakultät einzureichen. Im Antrag ist das Fach zu benennen, für das die Habilitation angestrebt wird.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. die schriftliche Habilitationsleistung in drei gebundenen Ausfertigungen und einer elektronischen Ausfertigung;

2. ein vollständiges Schriftenverzeichnis der wissenschaftlichen Arbeiten;

3. Angaben über bisherige akademische Lehr- und Vortragstätigkeit;

4. ein Lebenslauf, der insbesondere über die wissenschaftliche Ausbildung und Tätigkeit Auskunft gibt;

5. die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß§ 4;

6. ein amtliches Führungszeugnis, sofern die Habilitationskandidatin oder der Habilitationskandidat nicht im öffentlichen Dienst steht;

7. die schriftliche Versicherung, dass die schriftliche Habilitationsleistung ohne fremde Hilfe angefertigt worden ist, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die aus anderen Schriftwerken ganz oder annähernd wörtlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht worden sind; bei gemeinschaftlichen Arbeiten ist unter schriftlicher Versicherung anzugeben, worauf sich die Mitarbeit der Habilitationskandidatin oder des Habilitationskandidaten erstreckt (Eigenanteilserklärung).