Zum Inhalt springen Zur Suche springen

Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Seit dem 15.01.2025 gilt die neue Promotionsordnung für alle angemeldeten und noch nicht eröffneten Promotionsverfahren. Für Verfahren nach der PO von 2013/2015 gilt die neue Promotionsordnung nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten.

Der Wechsel in die neue PO ist jederzeit vor Eröffnung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) formlos per E-Mail möglich. 

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht den akademischen Grad "Doktor der Wirtschaftswissenschaft" (doctor rerum politicarum - Dr. rer. pol.) aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens; alternativ kann auf Wunsch der Doktorandin oder des Doktoranden der Titel "Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Business Administration" oder "Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Economics" verliehen werden. Der Nachweis der für die ordentliche Promotion erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation ist durch die Promotionsleistungen zu erbringen. Diese bestehen aus einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema (Dissertation) und aus einer mündlichen Prüfung (Disputation).

Anmeldung eines Promotionsvorhabens

Vor Aufnahme der Arbeit an der Dissertation muss die Anmeldung des Promotionsvorhabens erfolgen. Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Unterlagen einen Termin mit dem Dekanat.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Mit der Fertigstellung der Dissertation kann der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden. Dissertation und Unterlagen sind im Dekanat einzureichen.

Annahme der Dissertation

Sobald die Gutachten vorliegen, wird die Promotionsakte mit den Gutachten zwei Wochen (14 Kalendertage) im Dekanat zur Einsicht ausgelegt.

Wurde in allen Gutachten die Annahme der Dissertation empfohlen und erfolgt innerhalb einer Woche nach dem Ende der zweiwöchigen Auslagefrist kein begründeter Einspruch durch ein hauptamtliche Professorin oder einen hauptamtlichen Professor gegen die Annahme, so ist die Dissertation angenommen.

Disputation

Nach Annahme der Dissertation findet die mündliche Prüfung in Form einer wissenschaftlichen Disputation in deutscher oder englischer Sprache statt. Die Disputation besteht gemäß § 9 PO vom 15.01.2025 aus zwei Teilen:

  • einem etwa 30-minütigen Vortrag sowie
  • einer etwa 30-minütigen Diskussion über diesen Vortrag.

Die Disputation ist i.d.R. öffentlich, es sei denn Sie widersprechen dem bei der Antragstellung. Fakultätsmitgliedern steht die Teilnahme in jedem Fall offen.

Veröffentlichung

Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Disputation muss die Dissertation veröffentlicht werden. Vor der Veröffentlichung müssen dazu die Revisionsscheine der Gutachtenden im Dekanat eingereicht werden. Die Dekanin/der Dekan stellt anschließend die Druckerlaubnis aus.

Die Veröffentlichung der Dissertation erfolgt elektronisch bei der Universitäts- und Landesbibliothek oder über einen gewerblichen Verleger.

Ansprechpartnerin in der ULB ist Frau Kuhn (Tel.: +49 211/81-13394, kuhn(at)ulb.hhu.de),

Informationen zur Publikation bei der ULB finden Sie hier.

Urkunde

Die Ausgabe der Promotionsurkunde erfolgt erst, nachdem die Quittung der ULB vorliegt und ggf. die Empfangsbescheinigung der Betreuerin oder des Betreuers über die Abgabe der Pflichtexemplare der Dissertation von Ihnen im Dekanat eingereicht wurde.

Mit der Aushändigung der Urkunde ist das Promotionsverfahren erfolgreich beendet und die Promotion vollzogen. Sie haben nach Vollzug der Promotion das Recht zur Führung des Doktortitels.

Dr. Katharina Stäblein
Wissenschaftliche Mitarbeiterin +49 211 81-11882
E-Mail senden
Universitätsstraße 1 Gebäude: 24.31
Etage/Raum: 00.21