Auslage der Dissertationsgutachten
Sobald die Gutachten vorliegen, wird die Promotionsakte mit den Gutachten für 14 Kalendertage im Dekanat zur Einsicht ausgelegt. Über die Auslage werden die mit den Gutachten beauftragten Personen, die Hochschullehrenden der Fakultät, die habilitierten Fakultätsmitglieder und -angehörigen und die Fakultätsratsmitglieder sowie die Promotionskandidatin oder der Promotionskandidat von der Dekanin oder dem Dekan informiert. Jede hauptamtlich tätige Professorin oder tätiger Professor kann innerhalb einer Woche (7 Kalendertage) nach Beendigung der Auslagefrist eine Stellungnahme abgeben.
Wurde in allen Gutachten die Annahme der Dissertation empfohlen und erfolgt beim Dekanat gemäß § 8 der PO innerhalb einer Woche nach dem Ende der zweiwöchigen Auslagefrist kein begründeter Einspruch durch eine hauptamtlich tätige Professorin oder tätigen Professor gegen die Annahme, so ist die Dissertation angenommen.
Über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation werden Sie von der Dekanin oder dem Dekan informiert.