Betreuungsvereinbarung
Gemäß §3 (6) der Promotionsordnung führen Doktorandinnen und Doktoranden vor Aufnahme der Arbeit an der Dissertation ein Beratungsgespräch mit der Betreuerin oder dem Betreuer. An diesem Gespräch können in beiderseitigem Einvernehmen auch weitere Personen teilnehmen. Als Ergebnis der Beratung schließt die Doktorandin oder der Doktorand eine schriftliche Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin oder dem Betreuer ab, in der die gegenseitigen Ansprüche klar festgelegt werden. Die Betreuungsvereinbarung reichen Sie mit den Anmeldeunterlagen im Dekanat ein.