Einsichtnahme
Die Promotionskandidatin oder der Promotionskandidat kann während der 14-tägigen Auslagefrist die Einsichtnahme schriftlich bei der Dekanin oder dem Dekan beantragen. Die Einsichtnahme erfolgt persönlich innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung der Auslagefrist unter Aufsicht im Dekanat.