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Elektronische Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der Dissertation geschieht durch

1. die Ablieferung eines elektronischen Exemplars bei der Universitäts- und Landesbibliothek (wobei das Datenformat und der Datenträger mit der Universitäts- und Landesbibliothek abzustimmen sind). Zusätzlich ist ein gebundenes Exemplar der Dissertation bei der Universitäts- und Landesbibliothek einzureichen, der außerdem das Recht übertragen wird, im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Hochschulbibliothek weitere Kopien von der Dissertation herzustellen und zu verbreiten bzw. in Datennetzen zur Verfügung zu stellen.

2. die Ablieferung von zwei gedruckten Exemplaren bei der Betreuerin oder dem Betreuer, wenn der Revisionsschein der Gutachtenden eine Druckauflage enthielt.