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Gesamtbestätigung

Nach der erfolgreichen Disputation erhält die Promotionskandidatin oder der Promotionskandidat eine schriftliche Bestätigung der Dekanin oder des Dekans über die Gesamtbewertung der Promotion.

Bitte Beachten Sie, dass die Gesamtbestätigung noch nicht zum Führen des Doktortitels berechtigt