Quittung ULB und Pflichtexemplare
Bei der Ablieferung der Dissertation in der ULB erhalten Sie eine Quittung über den Empfang der vorgesehenen Anzahl an Exemplaren der Dissertation und der elektronischen Version der Dissertation. Falls der Revisionsschein der Gutachtenden eine Auflage vorsah und Sie zwei gebundene Exemplare der Dissertation bei der Betreuerin oder dem Betreuer abliefern müssen, ist von der Betreuerin oder dem Betreuer eine Bescheinigung über den Empfang der Pflichtexemplare auszufüllen.
Die Quittung der ULB wird i.d.R. direkt digital an das Dekanat übermittelt, die Empfangsbescheinigung der Betreuerin oder des Betreuers ist von Ihnen im Dekanat einzureichen.