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Sonderfall Patent

Liegen patentrechtliche Gründe vor, die eine Veröffentlichung verzögern, müssen diese der Dekanin oder dem Dekan durch die Promotionskandidatin oder den Promotionskandidaten schriftlich zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Abschluss der Prüfung kann die Dekanin oder der Dekan in Form eines Sperrvermerks den Aufschub der Veröffentlichung durch die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf um ein Jahr veranlassen. Dissertationen, die mit einem solchen Sperrvermerk versehen sind, müssen in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf unter Wahrung der vereinbarten Geheimhaltungspflichten hinterlegt werden. Die Dekanin oder der Dekan entscheidet auf Antrag über die Verlängerung der oben genannten Fristen. Der Sperrvermerk ist an die zentrale Mail-Adresse des Dekanats Wiwi.Fakultaet(at)uni-duesseldorf.de zu senden. Hinweis: Der Antrag auf einen Sperrvermerk (inkl. der Unterlagen zur Prüfung) muss spätestens vier Wochen nach der Disputation im Dekanat eingereicht werden.