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Verlauf des Promotionsverfahrens (PO 25.11.2013 in der Fassung vom 19.06.2015)

Bitte informieren Sie sich zum Thema Promotion zunächst auf unserer Internetseite. Bei offenen Fragen können Sie gerne das Dekanat perkontaktieren. Besuchersprechstunden vor Ort bietet das Dekanat nach vorheriger Terminvereinbarung für die Anmeldung des Promotionsvorhabens, Einreichung der Dissertation und Abholung von Promotionsurkunden an. Unterlagen zu bereits laufenden Promotionsverfahren (z. B. Revisionsscheine, Sperrvermerke, formlose Anträge) senden Sie uns bitte nur noch digital zu.

 

Download Promotionsordnung (25.11.2013)

Vor der Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens müssen Sie proaktiv eine*n Betreuer*in für Ihr Promotionsvorhaben suchen. Die Betreuerin oder der Betreuer muss der Gruppe der hauptamtlich an der Fakultät tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören oder ein hauptamtlich tätiges habilitiertes Mitglied der Fakultät oder eine hauptamtlich tätige außerplanmäßige Professorin bzw. ein außerplanmäßiger Professor der Fakultät sein oder von der Fakultät mit der Betreuung von Promotionen beauftragt worden sein. Hier finden Sie alle potenziellen Betreuer*innen, Kontaktdaten und Forschungsthemen.

Die Anmeldung zum Promotionsvorhaben nach der Promotionsordnung vom 25.11.2013 (letzte Änderung 19.06.2015) ist nicht mehr möglich.

  • Ab dem 19.06.2022 können alle Doktorand*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ihre Promotionsvorhaben nur noch nach der neuen Promotionsordnung anmelden.  Bitte informieren Sie sich hier über die Anmeldung nach der neuen Ordnung.
  • Diejenigen, die ihre Zulassung zum Promotionsstudium noch nach der Promotionsordnung in der Fassung vom 19.06.2015 erhalten haben, können ihre Promotion gemäß der alten Ordnung fortsetzen.

Vor Aufnahme der Arbeit an der Dissertation muss die Anmeldung des Promotionsvorhabens erfolgen. Bitte füllen Sie zunächst das Formular Datenerhebung zur Anmeldung des Promotionsvorhabens (en) aus und senden es als Word-Dokument per E-Mail an . Innerhalb von 14 Tagen nach Versenden des Formulars zur Datenerhebung sind die nach § 4 Absatz 1 der Promotionsordnung (PO) notwendigen Unterlagen in Papierform im Dekanat abzugeben:

  1. Antrag auf Anmeldung des Promotionsvorhabens (en),
  2. ein aktueller und unterschriebener Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, der genaue Angaben über den bisherigen Verlauf von Ausbildung und Studium enthält,
  3. das Bachelor- und Masterzeugnis inklusive Leistungsübersicht (beglaubigte Kopie oder Vorlage von Original und Kopie),
  4. die Erklärung des Betreuers / der Betreuerin des Promotionsvorhabens (en), die gemäß § 4 (1) Nr. 3 PO formuliert ist,
  5. ggf. die Erklärung eines zweiten Betreuers / einer zweiten Betreuerin gemäß § 4 (1) Nr. 4 PO.
  6. Zudem ist der Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument im Dekanat vorzuzeigen.

Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Unterlagen einen Termin mit dem Dekanat.

Zur Einschreibung als Promotionsstudent*in im Studierendensekretariat benötigen Sie zwingend die Anmeldebestätigung des/der Dekans/Dekanin. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Mit der Fertigstellung der Dissertation kann der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden.

Zur Zulassung zum Promotionsverfahren sind von Ihnen folgende Unterlagen im Dekanat in Papierform einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
  • Drei gebundene oder geheftete Exemplare der Dissertation in papierschriftlicher Form. In der Dissertation muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten sein und es muss detailliert dargelegt sein, welchen inhaltlichen und methodischen Beitrag die Kandidatin oder der Kandidat an jedem der eingereichten Beiträge erbracht hat . Das Format dieser Darlegung definiert die Betreuerin bzw. der Betreuer. Diese Erklärung ist von allen Koautorinnen und Koautoren zu unterzeichnen. Das Titelblatt der Dissertation ist gemäß diesen Vorlagen zu gestalten.
  • Ein Exemplar der Dissertation in elektronischer Fassung (PDF) per
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, der genaue Angaben über den bisherigen Verlauf von Ausbildung und Studium enthält
  • Berichterstatterzettel vom Betreuer/von der Betreuerin

Wenn Sie Ihre Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht vor Ort einreichen können, senden Sie uns diese bitte per DHL-Standardversand an:

Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
z. Hd. Dr. Katharina Stäblein
Gebäude 24.31, Ebene 00, Raum 21
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf

 

Nach Abgabe des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren und aller geforderten Unterlagen werden die Gutachter*innen vom Dekan aufgefordert, nach Möglichkeit innerhalb von vier Monaten Gutachten zur Dissertation zu erstellen. Sie müssen mit einer Empfehlung an die Fakultät zur Annahme oder Ablehnung der Dissertation schließen.

Sobald die Gutachten vorliegen, wird die Promotionsakte mit den Gutachten zwei Wochen (14 Kalendertage) im Dekanat zur Einsicht ausgelegt. Über die Auslage werden die mit den Gutachten beauftragten Personen, die Hochschullehrenden der Fakultät, die habilitierten Fakultätsmitglieder und -angehörigen und die Fakultätsratsmitglieder von dem/der Dekan*in informiert.

Jedes hauptamtlich in einem Professor*innennamt tätige Fakultätsmitglied kann innerhalb einer Woche (7 Kalendertage) nach Beendigung der Auslagefrist eine Stellungnahme abgeben.

Wurde in allen Gutachten die Annahme der Dissertation empfohlen und erfolgt beim Dekanat gemäß § 8 der PO vom 25.11.2013 innerhalb einer Woche nach dem Ende der zweiwöchigen Auslagefrist kein begründeter Einspruch durch ein hauptamtlich in einem Professor*innenamt tätiges Fakultätsmitglied gegen die Annahme, so ist die Dissertation angenommen.

 

In angemessener Frist nach Beendigung der Auslage- und Einspruchsfrist (21 Kalendertage) findet die mündliche Prüfung in Form einer wissenschaftlichen Disputation in deutscher oder englischer Sprache statt.

Die Disputation besteht gemäß § 9 PO vom 25.11.2013 aus zwei Teilen:

  • einem etwa 30-minütigen Vortrag sowie
  • einer etwa 30-minütigen Diskussion über diesen Vortrag.

Die Disputation ist öffentlich, soweit Sie nicht bei Beantragung der Zulassung zum Promotionsverfahren dagegen widersprochen haben. In jedem Fall dürfen die Fakultätsmitglieder, die der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören, teilnehmen.

Drei Wochen vor dem Disputationstermin teilen Sie dem Dekanat das Thema des Vortrags schriftlich per  mit. Sie können für Ihre Mitteilung folgendes Formular verwenden. Der/die Dekan*in setzt den Termin der Disputation fest und teilt Ihnen und der Fakultätsöffentlichkeit den Termin mindestens 14 Tage vor der Disputation unter der Angabe des Themas per E-Mail mit.

Während der mündlichen Prüfung wird ein Protokoll angefertigt, das in Stichworten die Fragen des Prüfungsausschusses festhält. Der/Die Erstprüfer*in benennt eine/n Protokollführer*in für die Disputation, der/die in der Regel nicht am selben Lehrstuhl wie die Kandidatin/der Kandidat tätig ist bzw. nicht von derselben Betreuerin/demselben Betreuer betreut wird. Der/die Protokollführer*in muss zwei Wochen vor der Disputation dem Dekanat mitgeteilt werden.

Der/Die Dekan*in setzt den Disputationsausschuss ein, indem er drei Hochschullehrerinnen und/oder Hochschullehrer und/oder habilitierte Angehörige der Fakultät als Disputationsausschuss bestellt und diese darüber per E-Mail informiert. Die Einsetzung des Disputationsausschusses und die Festsetzung des Disputationstermins erfolgt auf Vorschlag der Betreuerin / des Betreuers.

Zur Präsentation Ihres Vortrages bringen Sie Ihr Notebook mit. Wir empfehlen Ihnen sich mindestens 15 Minuten vor dem Beginn der Disputation mit den technischen Bedingungen vertraut zu machen.

Nach der Disputation informiert Sie der/die Vorsitzende mündlich über das Ergebnis der Disputation und die im Falle des Bestehens festgesetzten Noten.

Der/Die Dekan*in bestätigt Ihnen zudem schriftlich die Gesamtbewertung Ihrer Promotion nach erfolgreicher Disputation und weist Sie auf die Bestimmungen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation und zur Berechtigung, den Doktorgrad zu führen hin.

Das Promotionsverfahren ist mit der Aushändigung der Promotionsurkunde beendet. Der Doktorgrad darf nach § 14 Absatz 1 PO vom 25.11.2013 erst nach Beendigung des Promotionsverfahrens geführt werden.

Beide Berichterstatter*innen füllen jeweils einen Revisionsschein aus, mit dem sie ihr Einverständnis mit dem Druck der Dissertation bescheinigen. Das Einverständnis mit dem Druck der Dissertation kann an bestimmte Auflagen gebunden sein, welche im Revisionsschein mit Auflagen aufgeführt werden müssen. Die Revision ist innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Sie, d. h. die Doktorandin/der Doktorand, sammeln die Revisionsscheine von den Berichterstatter*innen ein und reichen beide Scheine zusammen digital im Dekanat ein.

Sobald die Revisionsscheine dem Dekanat vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Druckerlaubnis (mit oder ohne Auflagen) des Dekans/der Dekanin. Mit der Druckerlaubnis können Sie die Dissertation vervielfältigen lassen.

Die Dissertation muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Disputation in einer der folgenden Formen veröffentlicht werden:

  1. durch Ablieferung einer elektronischen Version bei der Universitäts- und Landesbibliothek wobei das Datenformat und der Datenträger mit der Universitäts- und Landesbibliothek abzustimmen sind, sowie zwei gebundene Exemplare der Dissertation bei der Universitäts- und Landesbibliothek und zwei gebundene Exemplare der Dissertation bei der Betreuerin/dem Betreuer. Der ULB wird außerdem das Recht übertragen, im Rahmen der gesetzlichen Auflagen der Hochschulbibliothek weitere Kopien von der Dissertation herzustellen und zu verbreiten bzw. in Datennetzen zur Verfügung zu stellen.
  2. durch Ablieferung zwei gebundener Exemplare der Dissertation bei der Betreuerin/dem Betreuer und 25 Exemplaren bei der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf. Statt der 25 Exemplare genügen drei Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und die Publikation auf der Rückseite des Titelblatts durch Angabe des Siegels D 61 als Dissertation der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgewiesen ist.

Wenn die Publikationen innerhalb der Dissertation noch nicht abschließend in einem oder mehreren Journal(en) veröffentlicht sind, kann die Dekanin bzw. der Dekan auf Antrag der Doktorandin bzw. des Doktoranden einen Aufschub der Veröffentlichung durch die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf um ein Jahr veranlassen. Dissertationen, die mit einem solchen Sperrvermerk versehen sind, müssen in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf unter Wahrung der vereinbarten Geheimhaltungspflichten hinterlegt werden. Die Dekanin bzw. der Dekan entscheidet auf Antrag über die Verlängerung der oben genannten Fristen. Der Sperrvermerk ist an die zentrale Mail-Adresse des Dekanats zu senden. Hinweis: Der Antrag auf einen Sperrvermerk (inkl. dem Nachweis der Annahme zur Veröffentlichung) muss spätestens vier Wochen nach der Disputation im Dekanat eingereicht werden.

Ansprechpartnerin in der ULB ist Frau Kuhn (Tel.: +49 211/81-13394, ).

Bei der Ablieferung der Dissertationen in der ULB erhalten Sie eine Quittung über den Empfang der vorgesehenen Anzahl an Exemplaren der Dissertation und ggf. der elektronischen Version der Dissertation.Bei der Abgabe der Dissertation bei Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ist von dieser/diesem eine Bescheinigung über den Empfang der Pflichtexemplare auszufüllen.

Sowohl die Quittung der ULB als auch die Empfangsbescheinigung des Betreuers sind von Ihnen gesammelt im Dekanat abzugeben.

Die Ausgabe der Promotionsurkunde erfolgt erst, nachdem die Quittung der ULB und die Empfangsbescheinigung der Betreuerin/des Betreuers über die Abgabe der Pflichtexemplare der Dissertation von Ihnen im Dekanat eingereicht wurden.

Gemäß Ihres Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird die Promotionsurkunde entweder in deutscher oder englischer Sprache erstellt.

Mit der Aushändigung der Urkunde ist das Promotionsverfahren erfolgreich beendet und die Promotion vollzogen. Sie haben nach Vollzug der Promotion das Recht zur Führung des Doktorgrades.

Verantwortlichkeit: