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Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (Fach- und Ortswechsel)

Um sich als Orts- oder Fachwechsler für ein höheres Fachsemester bewerben zu können, muss zunächst eine Einstufung des Fachsemester des Kandidaten vom Prüfungsausschuss vorgenommen werden.

Voraussetzung für eine Einstufung ist eine hohe Übereinstimmung der bereits abgelegten Prüfungsleistungen mit den jeweiligen passenden Prüfungsleistungen des Studienfachs an der HHU. Die Übereinstimmung muss im Inhalt, Umfang (Semesterwochenstunden) und Anspruch gegeben sein.
Den empfohlenen Studienverlaufsplan der Studiengänge BWL und VWL finden Sie im Anhang der Prüfungsordnungen. Ein Vergleich Ihrer abgelegten Kurse mit den Kursen unserer Fakultät (vgl. Modulhandbücher) ermöglicht Ihnen, vorab Ihre Chancen für eine Einstufung in ein höhres Fachsemester abzuschätzen.

Da die Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zulassungsbeschränkt sind, muss vor der Einstufungsprüfung zunächst Ihre Eignung für das Studium festgestellt werden. Zu diesem Zweck wird zusätzlich das Bachelorzeugnis sowie ggf. ein geeigneter Sprachnachweis (Master Economics) benötigt.

Die generellen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf unseren Webseiten: Master BWL, Master VWL, Master Economics.

Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation für die Studiengänge an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät daran geknüpft ist, noch keinen Prüfungsanspruch endgültig verloren zu haben. Darüber hinaus ist es nach erfolgreicher Einstufung keinesfalls sicher, dass Sie einen Studienplatz bekommen. Hierfür müssen ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Zukünftig angestrebte Prüfungsleistungen können leider für die Einstufungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Sofern Sie noch keine oder nicht in ausreichendem Umfang äquivalente Prüfungsleistungen abgelegt haben, ist eine Einstufung nicht möglich. Es wird daher üblicherweise empfohlen, sich neben der Bewerbung für ein höheres Fachsemester auch für das 1. Fachsemester zum Wintersemester zu bewerben.

Ablauf:

Folgende Unterlagen werden (im Original) für die Einstufungsprüfung benötigt:

  • Antrag auf Einstufung.
  • Informationen zu den behandelten Kursinhalten und zum Workload (Modulbeschreibung).
  • Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen (beglaubigte Kopie des Transcript of Records bzw. eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht bzw. eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht oder Kopie mit Vorlage des Originals). Fehlversuche und der noch bestehende Prüfungsanspruch müssen auf der Leistungsübersicht ausgewiesen sein.
  • Sollte es sich um eine ausländische Hochschule handeln und die Dokumente im Original nicht auf Englisch oder Deutsch vorliegen, wird eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung benötigt.
  • Bachelorzeugnis (Einstufung für den Master BWL, VWL oder Economics)
  • Sprachnachweis (Einstufung für den Master Economics)

Wichtig:

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst dann bei uns ein, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorlegen können.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das höhere Fachsemester am 15.09 für das Wintersemester und am 15.03 für das Sommersemester endet. Entsprechend muss ein Antrag auf Einstufung bis spätestens 21 Tage vor Bewerbungsschluss beim Prüfungsausschuss gestellt werden, um die rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können. Im Falle eines positiven Einstufungsbescheides erfolgt die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung.
  • Erst nach erfolgreicher Einstufung und nach Annahme und Zulassung können Sie einen Anerkennungsantrag stellen, um Ihre bisherigen Leistungen anrechnen lassen zu können.
  • Alternativ können Sie sich auf einen Platz im ersten Fachsemester bewerben und – nach Annahme und Zulassung – ebenfalls im ersten Semester die Anerkennung einzelner Leistungen beantragen.

Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg an die folgende Anschrift:

                  An den
                  Prüfungsausschuss
                  der Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
                  Heinrich-Heine-Universität
                  Universitätsstraße 1
                  40225 Düsseldorf

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die verantwortliche Stelle zur Verarbeitung Ihrer Daten ist die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf (allgemeine Datenschutzerklärung).

Zur Bearbeitung der Anträge auf Einstufung bzw. auf Anerkennung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Angaben zu Ihrer Person und Ihren Prüfungsleistungen erhoben und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich von denjenigen Personen verwendet, die an der Abwicklung des Einstufungs- bzw. Anerkennungsverfahrens beteiligt sind. 

Die ausführlichen Hinweise zum Datenschutz im Einstufungs- bzw. Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Bei allgemeinen Fragen zum Datenschutz an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wenden Sie sich an die Datenschutzkoordinatorin.

Verantwortlichkeit: