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Antrag zur Übermittlung der Projektarbeitsnoten
Für Studierende in der VWL in der Prüfungsordnung 2019 und BWL in der Prüfungsordnung 2020: Auf Ihren Antrag übermittelt der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Noten der Projektarbeiten mit Kolloquium (BQ-Module) an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.