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Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG benötigt der Prüfungsausschuss

1. das ausgefüllte Formblatt 5 zusammen mit

2.der aktuellen Studienbescheinigung nach BAföG  (Bescheinigung hierzu kann im Studierendenportal heruntergeladen werden) und

3.einer aktuellen Leistungsübersicht (aus dem Servicecenter oder selbst ausgedruckt),

4.sowie der Angabe des Fachsemesters, für welches die Bescheinigung ausgestellt werden soll.

Gerne kann der Antrag persönlich abgegeben (Geb. 24.31 Etage: 00.17) oder der Briefkasten (Geb. 24.31 Etage: 00) genutzt werden.

Verantwortlichkeit: