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Zulassungsverfahren M. Sc. Economics

Im Rahmen des  Zulassungsverfahrens werden die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfolge gebracht. Die zu vergebende Studienplätze im ersten Fachsemester werden an die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des anhand der Gesamtnote ermittelten Rangplatzes vergeben.

Die Gesamtnote bildet sich aus dem gewichteten Mittelwert

  1. der Gesamtnote des Bachelorexamens beziehungsweise dem zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnittes (Gewichtung 2/3) und
  2. dem Ergebnis eines verpflichtenden fachspezifischen Studieneignungstests (Gewichtung 1/3).

Bei der Berechnung der Notenwerte werden alle Dezimalstellen außer den ersten beiden ohne Rundung gestrichen.

Bestimmung der Gesamtnote

Das Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests (Prozentrang) wird in eine Note transformiert. Folgende Tabelle gibt die resultierende Umrechnung wieder:

Prozentrang 

Notenwert
100 1,00
90 1,30
80 1,60
70 1,90
60 2,21
50 2,51
40 2,81
30 3,12
20 3,42
10 3,72
1 4,00
0 5,00

*Zwischen den Grenzen lineare Interpolation

Aus der Abschlussnote beziehungsweise der Durchschnittsnote und dem Notenwert, der sich aus dem transformierten Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests ergibt, wird die Gesamtnote errechnet.  Bei der Gesamtnote werden alle Dezimalstellen außer den ersten beiden ohne Rundung gestrichen.

Folgende Tabelle gibt die beispielhafte Berechnung verschiedener Notenszenarien wieder:

Abschluss Bachelorexamen  Notenwert Studieneignungstest Gesamtnote*
1,3 1,90 (Prozentrang 70) 1,50
1,9 2,81 (Prozentrang 40) 2,20
2,0 2,12 (Prozentrang 63) 2,04
2,3 3,66 (Prozentrang 12) 2,75
2,5 3,00 (Prozentrang 34) 2,66

* Beispielhafte Berechnung anhand fiktiver Werte

 

Bei gleichem Rangplatz entscheidet das Los über die Reihenfolge der Zulassung. Alle Details zum Zulassungsverfahren finden Sie in der Zulassungsordnung.