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Gleichstellungsbeauftragte

In der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte durch die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten insbesondere in fakultätsspezifischen Angelegenheiten einschließlich Berufungsangelegenheiten ständig vertreten.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten informieren Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu folgenden Themen:

  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Stipendien
  • Mentoring
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Kinderbetreuung
  • Notfallbetreuung (für Kinder von Beschäftigten)
  • Ferienfreizeiten für Kinder von Beschäftigten und Studierenden

Aufgaben

Laut §24 des Hochschulfreiheitsgesetzes ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, "die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen" und hierzu "auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule [...], insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe" (s. § 24 HFG) hinzuwirken.

Weiter sind ihre gesetzlichen Aufgaben in § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes definiert. Insbesondere ist die Teilnahme an Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen Vorstands und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht zu nennen, zu denen sie "wie ein Mitglied zu laden und zu informieren" ist.

Die Gleichstellungsbeauftragte "wirkt bei soziale[n], organisatorische[n] und personelle[n] Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungs- gesprächen" mit und ist zudem "gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen" (s. Art. 1(4), § 17, Abs. 1 LGG), die im öffentlichen Dienst bei Beförderungen eine wichtige Rolle spielen. Gemäß § 17 Abs. 2 LGG "[…] gehören außerdem die "Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung" zu ihren Aufgaben.

Individuelle Förderung

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet folgende Angebote zur individuellen Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs an:

  • Für Doktorandinnen/weibliche Postdocs, die eine akademische Karriere anstreben: Finanzierung von Beratungsangeboten, die der Vorbereitung von Bewerbungen auf eine (Junior)Professur dienen. Derartige Seminare werden bspw. vom Deutschen Hochschulverband (DHV) angeboten.
  • Für Doktorandinnen/weibliche Postdocs/Juniorprofessorinnen mit Kindern: Jährlich eine maximale, individuelle Fördersumme von bis zu 2.000 Euro, z.B. zur individuellen Entlastung (mögliche Verwendungen: Einstellung/Aufstockung einer wissenschaftlichen Hilfskraft zur Unterstützung bei Lehre und Forschung, Teilnahme am Back-up-Betreuungsprogramm der HHU).
  • Bei erfolgreicher Einwerbung von Mitteln aus dem Förderfonds für Wissenschaftlerinnen an der HHU (PublikationskostenFonds, MobilitätsFonds, FortbildungsFonds) ist eine Aufstockung um bis zu 50% der Fördersumme aus Fakultätsmitteln auf Antrag möglich.

Rückfragen und formlose Bewerbungen per Email um Mittel (mit Begründung des Bedarfs und Angaben zur geplanten Verwendung) können laufend gestellt werden, an

Katharina Erhardt (),

Eva Lutz () oder

Hannah Schildberg-Hörisch ().

Die Anträge werden im Windhundverfahren bearbeitet.

Verantwortlichkeit: