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Promotionsstrategie der Fakultät

1. Ziele der Promotion

Die Promotionen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HHU bringen beachtenswerte Forschungsbeiträge hervor, die zum einen das Fundament des akademischen Renommees der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bilden und zum anderen die Fakultät als Forschungsstandort in der Hochschullandschaft stärken. Die Platzierung und Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse ist konstitutiver Bestandteil der Promotion. Sie dienen der Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen, schaffen Transparenz, fördern den wissenschaftlichen Diskurs und stoßen neue Forschungsprojekte an. Sie sind damit unverzichtbarer Teil des wissenschaftlichen Betriebes und der Exzellenzförderung junger Akademikerinnen und Akademiker.

2. Promotionskandidatinnen und -kandidaten

Zur Promotion werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die höchstes Potential zeigen, beachtenswerte Forschungsergebnisse zu erarbeiten und diese in der Scientific Community zu vertreten. Die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion basieren auf den Vorgaben des Hochschulgesetzes des Landes NRW und ermöglichen den vielversprechendsten Kandidatinnen und Kandidaten den Zugang zum Promotionsstudium. Die Auswahl der Promotionskandidatinnen und Promotionskandidaten erfolgt durch die Betreuerin oder den Betreuer selbst nach dem Bestenprinzip sowie unter Beachtung der Passung zum jeweiligen Forschungsprofil der Betreuerin bzw. des Betreuers. An der Betreuung der Promovierenden beteiligen sich grundsätzlich alle hauptamtlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Die Zulassung zur Promotion regelt die Promotionsordnung unter Hinzuziehung der fakultätsinternen Richtlinie zur Promotionszulassung, die die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und besonders die standardisierte Anrechenbarkeit von äquivalenten Leistungen für den Zugang zur Promotion vereinheitlicht regelt.

3. Die Betreuung von Promotionen

Die Betreuerinnen und Betreuer einer Promotion sind i.d.R. hauptamtliche Professorinnen oder Professoren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HHU, in deren Forschungskontext die Dissertation entstehen soll. Die Promotionsordnung schreibt vor, dass die Betreuenden und Promovierenden eine Betreuungsvereinbarung schließen. Diese dient der beiderseitigen Verständigung über die Ziele der Promotion, den zeitlichen Ablauf und den regelmäßigen fachlichen Austausch zu Themen die Promotion und den Fortschritt der Arbeit betreffend.

Im Rahmen des Qualitätsmonitorings werden die Promotionsverfahren vom Dekanat begleitet, um die Verfahrensabläufe für alle Parteien transparent zu halten, die Verfahrenssicherheit zu gewährleisten und die Qualität der Promotionen zu sichern. Dazu werden u.a. Fachprüfungsnachweise, die geschlossenen Betreuungsvereinbarungen sowie die Protokolle der regelmäßigen Fortschrittsgespräche unmittelbar an das Dekanat übermittelt und zu den Promotionsakten genommen.

4. Publikation von Dissertationen

Die Fakultät unterstützt die Promovierenden bei der Publikation der Dissertationen. Gemäß der Promotionsordnung ist eine digitale Veröffentlichung über die ULB oder eine gewerblich-verlegerische Publikation innerhalb eines Jahres nach der Disputation vorgesehen. In jedem Fall sollen die Betreuerinnen oder Betreuer die Promovierenden darin unterstützen, ihre Forschungsergebnisse in – besonders auch hochrangigen – geeigneten Publikationsorganen zu platzieren. Ziehen sich Veröffentlichungsprozesse ohne Verschulden der Promovierenden über die Publikationsfrist von einem Jahr hin, kann die Dekanin oder der Dekan auf Basis eines sachbegründeten Antrags eine Verlängerung der Frist gemäß der Promotionsordnung gewähren.

 

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