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Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht den akademischen Grad "Doktor der Wirtschaftswissenschaft" (doctor rerum politicarum - Dr. rer. pol.) aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens; alternativ kann auf Wunsch der Doktorandin oder des Doktoranden der Titel "Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Business Administration" oder "Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Economics" verliehen werden. Der Nachweis der für die ordentliche Promotion erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation ist durch die Promotionsleistungen zu erbringen. Diese bestehen aus einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema (Dissertation) und aus einer mündlichen Prüfung (Disputation).

Am 15.06.2022 ist eine neue Promotionsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in Kraft getreten. Für alle ab dem 15.06.2022 begonnenen bzw. noch nicht im Fakultätsrat eröffneten Promotionsvorhaben gilt die neue Promotionsordnung.

Diejenigen, die ihre Zulassung zum Promotionsstudium noch nach der Promotionsordnung in der Fassung vom 19.06.2015 erhalten haben, haben die Wahl, ob sie ihre Promotion gemäß der alten Ordnung fortsetzen oder in die neue Ordnung wechseln möchten. Hierzu ist ein formloses Schreiben an das erforderlich, welches elektronisch übermittelt werden kann und den Wechsel zu der Promotionsordnung vom 15.06.2022 beantragt.

Verantwortlichkeit: