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Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

Zum Promotionsvorhaben wird zugelassen,

  • wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens "gut" nachweist, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wurde
    oder
  • wer einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs i. S. v. § 61 Absatz 2 Satz 2 HG, d. h. eines Masterstudiengangs, der eine Regelstudienzeit von mindestens zwei und höchstens vier Semestern hat und dem ein mit dem Bachelorgrad abgeschlossener Studiengang vorausgeht, mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens "gut" nachweist.

Einschlägige Abschlüsse sind:

  • Diplom- und Masterabschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung.
  • Andere Studienabschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in verwandten Fächern bzw. Fachrichtungen, wenn eine angemessene Befassung mit dem Promotionsfach im Studium nachgewiesen wird.
  • Abschlüsse an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes, wenn sie nach § 63 Absatz 2 HG entsprechend als einschlägig anerkannt wurden.

Außerdem wird zum Promotionsverfahren zugelassen,

  • wer einen Abschluss mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern nachweist, wobei bei ausländischen Studienabschlüssen in Zweifelsfällen die Gleichwertigkeit durch die Zentrale für ausländische Bildungswesen geprüft werden kann,
    und
  • dieses Studium mit einer Note 1,5 oder besser abgeschlossen hat
    und
  • daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach nachweist. Diese dienen dem Nachweis der Eignung für das Promotionsvorhaben. Umfang und Inhalte dieser Studien sowie die Anzahl und Art der dabei zu erbringenden Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen werden unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten, für das Promotionsvorhaben relevanten Studien festgelegt. Der Nachweis ist erbracht, wenn eine Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers vorliegt, die einem einschlägigen Diplom- oder Masterstudiengang an der Heinrich-Heine-Universität nach Inhalt und Anforderungen entspricht und mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens "gut" abgeschlossen wurde.
Verantwortlichkeit: