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Antrag auf Anerkennung

Voraussetzung für eine Anerkennung der bisher abgelegten Prüfungsleistungen an der vorherigen Hochschule ist eine hohe Übereinstimmung der bereits abgelegten Prüfungsleistungen mit den jeweiligen passenden Prüfungsleistungen des Studienfachs an der HHU. Die Übereinstimmung muss im Inhalt, Umfang (Semesterwochenstunden) und Anspruch gegeben sein.
Den empfohlenen Studienverlaufsplan der Studiengänge BWL und VWL finden Sie im Anhang der Prüfungsordnungen. Ein Vergleich Ihrer abgelegten Kurse mit den Kursen unserer Fakultät (vgl. Modulhandbücher) ermöglicht Ihnen, vorab Ihre Chancen für eine Anerkennung abzuschätzen.

Ablauf:

Folgende Unterlagen werden (im Original) für die Anerkennungsprüfung benötigt:

  • Antrag auf Anerkennung
  • Informationen zu den behandelten Kursinhalten und zum Workload (Modulbeschreibung).
  • Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen (beglaubigte Kopie des Transcript of Records bzw. eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht bzw. eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht oder Kopie mit Vorlage des Originals). Fehlversuche und der noch bestehende Prüfungsanspruch müssen auf der Leistungsübersicht ausgewiesen sein.
  • Sollte es sich um eine ausländische Hochschule handeln und die Dokumente im Original nicht auf Englisch oder Deutsch vorliegen, wird eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung benötigt.

Wichtig:

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst dann bei uns ein, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorlegen können.
  • Sollten Sie noch nicht eingeschrieben sein, müssen Sie zunächst einen Einstufungsantrag. Im Falle eines positiven Einstufungsbescheides erfolgt die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Erst nach erfolgreicher Einstufung und nach Annahme und Zulassung können Sie einen Anerkennungsantrag stellen, um Ihre bisherigen Leistungen anrechnen lassen zu können.
  • Alternativ können Sie sich auf einen Platz im ersten Fachsemester bewerben und – nach Annahme und Zulassung – ebenfalls im ersten Semester die Anerkennung einzelner Leistungen beantragen.
  • Der Antrag auf Anerkennung muss in dem Semester erfolgen, in dem das Studium in diesem Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf aufgenommen wird. Sollte bereits eine Prüfung in diesem Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einem zur Anrechnung beantragten Modul abgelegt worden sein, ist ein Antrag auf Anerkennung ausgeschlossen.

Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg an die folgende Anschrift:

                  An den
                  Prüfungsausschuss
                  der Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
                  Heinrich-Heine-Universität
                  Universitätsstraße 1
                  40225 Düsseldorf

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die verantwortliche Stelle zur Verarbeitung Ihrer Daten ist die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf (allgemeine Datenschutzerklärung).

Zur Bearbeitung der Anträge auf Einstufung bzw. auf Anerkennung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Angaben zu Ihrer Person und Ihren Prüfungsleistungen erhoben und gespeichert. Ihre Daten werden ausschließlich von denjenigen Personen verwendet, die an der Abwicklung des Einstufungs- bzw. Anerkennungsverfahrens beteiligt sind. 

Die ausführlichen Hinweise zum Datenschutz im Einstufungs- bzw. Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Bei allgemeinen Fragen zum Datenschutz an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wenden Sie sich an die Datenschutzkoordinatorin.

Verantwortlichkeit: