Hinweis: die hier gegebenen Informationen sind nicht bindend, maßgeblich sind jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge (Bachelor: BWL, VWL, Wirtschaftschemie, Finanz- und Versicherungsmathematik, PPE; Master: BWL, VWL, Economics, Wirtschaftschemie, Kunst- und Kulturmanagement, PE).
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldefristen können hier nachgeschlagen werden.
Die Prüfungsanmeldephase für die Prüfungstermine des Sommersemester 2026 beginnt am 18.05.2026 und endet am 05.06.2026.
Sie können sich über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" für neue Prüfungen anmelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Bestätigungsnachricht an Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse verschickt.
Es ist auf eine fristgerechte Anmeldung im Anmeldungszeitraum zu achten, da eine nachträgliche Anmeldung systembedingt nicht möglich ist.
Bei den Anmeldefristen für die Prüfungen handelt es sich um Ausschlussfristen. Eine nachträgliche Anmeldung nach Ende der Frist ist systembedingt unter keinen Umständen möglich. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Tag vor Ende der Frist anzumelden, um ggf. technische Probleme (bspw. Ausfall des WLAN-Netzwerks) zu vermeiden.
Sie haben pro Modul drei Prüfungsversuche, d.h. zwei Wiederholungsversuche.
Bitte beachten Sie, dass der zweite Wiederholungsversuch, d.h. der insgesamt dritte Versuch, innerhalb von 15 Monaten nach dem ersten Wiederholungsversuch unternommen und bestanden werden muss. Andernfalls werden Sie exmatrikuliert.
Nein. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen.
Ausnahmen:
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen.
- Wenn die Beurlaubung aufgrund der Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen erfolgt.
(Vgl. §48 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen)
Prüfungstermine
Wahlpflichtmodule werden in zwei Prüfungszeiträumen geprüft. Der erste Prüfungszeitraum findet im Anschluss an die Vorlesungszeit (insgesamt vier Wochen), der zweite vor Beginn des darauffolgenden Semesters (zweiwöchige Prüfungsphase) statt. Es besteht Wahlfreiheit zwischen dem jeweiligen ersten und zweiten Prüfungstermin. Für beide gilt der oben genannte, einheitliche Anmeldezeitraum.
Wird eine Prüfung im ersten Termin nicht erfolgreich absolviert, bietet der zweite Termin weiterhin eine Wiederholungsmöglichkeit (solange eine Prüfung nicht endgültig nicht bestanden wurde).
Pflichtmodule werden weiterhin einmalig pro Semester zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Wahlpflichtmodule werden in der ersten Prüfungsphase i.d.R. in den ersten beiden Wochen der Klausurenphase geschrieben, Pflichtmodule i.d.R. in den letzten beiden Wochen. Ausnahmen jedoch möglich.
Die endgültigen Raumverteilungen erfolgen nach Ende der Rücktrittsfristen für die jeweiligen Prüfungen.
Prüfungsabmeldung
Abmeldungen sind bis zu sieben Tage vor Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" möglich.
Danach kann nur noch aufgrund von krankheitsbedingten Gründen von der Prüfung zurückgetreten werden. Dieser Tatbestand muss jedoch unverzüglich der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) per E-Mail angezeigt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Für den Nachweis ist zwingend das Formular der Fakultät zu nutzen und dieses ist innerhalb von vier Kalendertagen ab dem Prüfungstag ausschließlich per Email an die SPV nachzureichen. Detailierte Informationen zum Rücktritt und das Formular finden Sie rechts verlinkt.
Die E-Mail Adressen der Ansprechpersonen im SPV für Ihren Studiengang finden Sie hier.